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Cyber-Security

14 % Förderung für Cybersecurity und Digitalisierung

Viele Unternehmen achten zu wenig auf die IT-Sicherheit, obwohl Cyberkriminalität mittlerweile zu einer der wesentlichsten Bedrohungen zählt. Jetzt Maßnahmen zu setzen, zahlt sich aus: Durch die Investitionsprämie besteht die Möglichkeit, 14 % Förderung für Cybersecurity-Maßnahmen erhalten.

Ebenfalls förderbar sind generelle Maßnahmen rund um Digitalisierung – und die ab Ende 2021 verpflichtende Einführung von Whistleblower-Systemen. Es gilt jedoch, schnell zu sein: Die Prämie ist nur wenige Monate verfügbar.

 

Um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, hat die Bundesregierung eine Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen. Dabei werden Investitionen ab 5.000 Euro bis zu maximal 50 Millionen Euro mit einem Zuschuss subventioniert. Die Basisprämie beträgt 7 %. Investitionen in die Bereiche Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science werden besonders gefördert: Hier liegt die Prämie bei gar 14 %.

In der COVID-19-Krise hat sich gezeigt, dass es für Unternehmen immer wichtiger wird, Prozesse digital und ortsunabhängig weiterführen zu können. So sind beispielsweise die neuen Rahmenbedingungen des Homeoffice seit Beginn der Pandemie verstärkt Angriffsziele von Cyber-Kriminellen, um in Firmennetzwerke einzudringen.

Durch Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, Cyber-Security, IT-Infrastruktur bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig bzw. gewinnen mehr Sicherheit und Resilienz in unvorhersehbaren Situationen. Die bis Ende Mai 2021 angebotene Investitionsprämie ist ein Anreiz, bereits geplante oder neue Digitalisierungsprojekte umzusetzen.

 

Was wird im Bereich Digitalisierung gefördert?

Unterstützt werden Investitionen in Hardware, Software und Technologien, die die Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Die Einführung bzw. Verbesserung von IT -und Cybersecurity-Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung gehören ebenfalls dazu.

Unterstützung durch Grant Thornton

Gerne begleiten wir Ihre Projekte im Bereich Cyber Security, Compliance Technology, Digitalisierung und IT und übernehmen für Sie das Projektmanagement. Insbesondere von uns abgedeckt werden:

  • Cyber-Security-Projekte jeder Art
  • Einführung von Whistleblower-Lösungen (Hinweisgebersysteme, verpflichtend ab Ende 2021)
  • Digitalisierungsprojekte rund um Prozesse und Systemerneuerungen
  • Allgemeine IT-Investitionsprojekte

Im Rahmen eines unmittelbaren Zusammenhanges mit der Implementierung besteht vielfach auch eine Förderbarkeit unserer Dienstleistungen!

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die förderbaren Investitionen:

Hardware

Datenspeicher-Systeme, Server, Drohnen, 3D-Drucker, bestimmtes Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen, Ausstattung von Smart-Office, Instrumente und Sensoren zur Datenerfassung und Datenausgabe/-vernetzung, Investitionen in On-und Offroad ITS-Lösungen (Verkehrstelematik), digitale Messeinrichtungen, digital gesteuerte Roboter, Netzwerkkomponenten sowie Simulationsanlagen.

Neue Technologien

Gefördert werden Investitionen in künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, 3D-Druck, Blockchain und Big Data.

Cyber Security

Die Einführung bzw. Verbesserung von IT- und Cybersecurity-Maßnahmen wird mit der Förderung unterstützt.

E-Commerce

Förderbar sind z.B. die digitale Transformation des Verkaufs -und Vertriebsprozesses, die Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B-oder B2C-Anwendungen oder die Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien und der Aufbau von professioneller Internetpräsenz sowie Buchungsplattformen.

Videokonferenzen

Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen wie Webcams, Beamer, spezifische Videokonferenzsysteme, Whiteboards sowie großflächige Screens wird ebenfalls gefördert.

Digitale Verwaltung

Beispiele für förderbare Investitionen sind Einführung der digitalen Signatur, Verwendung von e-Rechnungen, Einrichtung von neuen Schnittstellen zu Verwaltungstools, USP-Anbindung sowie elektronische Beschaffungsvorgänge.

Achtung: Ausgeschlossen von der Digitalisierungsförderung sind beispielsweise Verlängerungen von Softwarelizenzen oder Client-Equipment wie Headsets, Mikrophone, Mobiltelefone, Laptops oder Bildschirme – diese fallen in den Bereich der Förderung von 7 %.

Anträge können ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 per aws Fördermanager elektronisch eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Cornelius Granig und Georg H. Jeitler  unterstützen Sie gerne.

Allgemeine Informationen zur Investitionsprämie finden Sie hier

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