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IFRS

IFRS: Erläuterungen zu IFRIC 23

Die Interpretation IFRIC 23 "Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragssteuern" tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

IFRIC 23 verlangt, dass Unternehmen Ertragsteuerrisiken bilanzieren, wenn sie es als wahrscheinlich ansehen, dass diese im Zuge einer Prüfung durch die Steuerbehörden schlagend werden würden. Darüber hinaus sind allenfalls Erläuterungen im Anhang erforderlich, die sich nach IAS 37 richten.

Zur Broschüre "IFRS: Insights into IFRIC 23"

Sie haben noch Fragen? Unsere ExpertInnen Christoph Zimmel und Rita Gugl stehen Ihnen gerne zur Verfügung.