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IFRS

COVID-19: geänderte Kreditbedingungen

Die globale Corona-Pandemie hat wirtschaftliche Veränderungen gebracht, die viele berichterstattende Unternehmen bisher nicht in Betracht ziehen mussten.

Eine davon ist die Fähigkeit, Kredite zurückzahlen zu können. Als Reaktion darauf haben sich einige Kreditgeber bereit erklärt, die Kreditbedingungen zu ändern oder auf die Anwendung von Covenants zu verzichten bzw. diese anzupassen. Jegliche Änderung in den Kreditbedingungen, z. B. die Gewährung von Zahlungsaufschüben für Kapital oder Zinsen oder die Änderung von Zinssätzen, sollte bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Rechnungslegung sorgfältig geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre: "Covid-19: Accounting implications for CFOs | Debt modifications".

Bei Fragen stehen Ihnen unsere ExpertInnen Christoph Zimmel und Rita Gugl gerne zur Verfügung.