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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Einige Segmente der ursprünglich geplanten Steuerreform werden umgesetzt: Noch vor der Wahl hat das Parlament den Initiativantrag zum Steuerreformgesetz 2020 und weitere Steuergesetze verabschiedet. Mittlerweile hat auch der Bundesrat das Gesetzespaket genehmigt. Herzstück der Reform bleibt die Entlastung von Beziehern kleiner Einkommen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform 2020 zusammengefasst:
- Das ändert sich für Unternehmer
- Das ändert sich für Dienstnehmer
- Das ändert sich für alle Steuerzahler
- Ausgewählte Änderungen im internationalen Steuerrecht
Das ändert sich für Unternehmer
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Kleinunternehmergrenze:
Die Grenze bei den GWG verdoppelt sich von bislang 400 Euro auf 800 Euro. Für Kleinunternehmer gibt es noch eine weitere Entlastung: Ihre Unternehmen werden erst ab 35.000 Euro netto (statt bisher 30.000 Euro netto) umsatzsteuerpflichtig.
- Neue Kleinunternehmerpauschalierung
Kleinunternehmer können künftig von einer zusätzlichen Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommenssteuer profitieren. So soll gewährleistet werden, dass von diesen Unternehmen weder eine Umsatzsteuer- noch eine vollständige Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe werden die pauschalierten Betriebsausgaben 45%, für Dienstleistungsunternehmen 20% der Betriebseinnahmen betragen. Bezahlte Versicherungsbeiträge können zusätzlich dazu abgesetzt werden.
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge
Für Selbständige und Bauern wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 % gesenkt.
- Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder:
Um Mitarbeiter-Elektrofahrräder (ohne Sachbezug bei Privatnutzung) für Betriebe attraktiver zu machen, gibt es auch für diese die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs.
- Neuerungen bei innergemeinschaftliche Lieferungen
Wenn man Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat exportiert, gilt dies als innergemeinschaftliche Lieferung. Diese ist unter bestimmten Bedingungen beim Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen werden ab 2020 um zwei weitere Punkte erweitert:
- Dem Lieferer muss die Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (UID) des Abnehmers, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, mitgeteilt worden sein.
- Der Lieferer muss außerdem seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) korrekt nachgekommen sein.
- Vereinheitlichte Regeln für Konsignationslager: Diese betreffen Warenlager in einem anderen Mitgliedsstaat, welche der Lieferant in unmittelbarer Nähe seines Kunden eingerichtet hat. Zweck ist eine sofortige Verfügbarkeit häufig benötigter Teile. In das Konsignationslager können Unternehmer steuerfrei liefern. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, gelten ab Anfang 2020 EU-weit vereinheitlichte Regularien für Konsignationslager.
- Digitalsteuergesetz
Die Digitalsteuer erfasst „Onlinewerbeleistungen“ im Inland gegen Entgelt. Hierunter fallen z.B. Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle. Dazu gehören Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbare Werbeleistungen.
Sie betrifft Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio Euro und einem inländischen Umsatz von zumindest 25 Mio Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen. Bei multinationalen Gruppen ist auf den Gruppenumsatz abzustellen.
Der Steuersatz beträgt 5 % vom Werbeentgelt. Die neue Digitalsteuer ist auf Onlinewerbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden.
Hier erfahren Sie mehr zum >> Digitalsteuergesetz.
Das ändert sich für Dienstnehmer
- Sozialversicherungsbonus
Die ursprünglich für Kleinverdiener geplante direkte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde nunmehr über die Erhöhung von Absetzbeträgen und dem damit verbundenen Anstieg der rückerstattbaren „Negativsteuer“ indirekt umgesetzt. Diese Neuregelung tritt 2020 in Kraft. Kleinverdiener bekommen aber erst im Jahr 2021 eine Steuergutschrift, weil die erhöhten Absetzbeträge erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
- Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um 300 Euro bis zu einem Einkommen von 15.500 Euro im Kalenderjahr. Diese Erhöhung ist als Zuschlag gestaltet. Bei einem Einkommen zwischen 15.500 Euro und 21.500 Euro wird der Zuschlag gleichmäßig bis auf Null eingeschliffen.
- Pensionistenabsetzbetrag
Pensionisten profitieren ebenfalls von der Steuerreform: Sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag werden im Rahmen der bestehenden Grenzen jeweils um 200 Euro erhöht.
Das ändert sich für alle Steuerzahler
- Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers
Elektronische Zeitungen und Bücher unterliegen künftig wie Printprodukte einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10%.
- Stärkere Berücksichtigung ökologischer Faktoren:
Einige umweltpolitische Aspekte wie Verkehr und nachhaltige Produktion sind in die Reform eingeflossen: Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bzw. bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es zu einer Verlagerung: Die Steuerbelastung geht mehr in Richtung jener Fahrzeuge, die überdurchschnittlich hohe CO2-Emissionen verursachen.
Ausgewählte Änderungen im internationalen Steuerrecht
- EU-Meldepflichtgesetz (EU‑MPfG)
Ziel des EU-MPfG ist es, gegen Steuervermeidung bzw.-hinterziehung vorzugehen. Konkret sollen marktfähige oder maßgeschneiderte grenzüberschreitende Gestaltungen dann meldepflichtig sein, wenn ein Risiko der Steuervermeidung, der Umgehung der Meldepflichten des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG) oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers besteht. Das EU‑MPfG wird mit 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Detaillierte Informationen zum EU-MPfG finden Sie hier.
- Hinzurechnungsbesteuerung
Bei niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaften (z.B. Tochter- oder Enkelgesellschaften) mit passiven Einkünften gilt seit Anfang 2019 die Hinzurechnungsbesteuerung (Durchgriffsbesteuerung). Hier wurden zwei Vereinfachungen – gültig ab Veranlagung 2019 – vorgenommen:
- Vermeidung einer Mehrfachhinzurechnung in Österreich:
Eine Hinzurechnung erfolgt nur auf der ersten Ebene in Österreich.
- Entfall des österreichischen Abzugsverbots
Das Abzugsverbot entfällt, wenn Zins- oder Lizenzzahlungen an eine ausländische niedrig besteuerte Gesellschaft erfolgen und gleichzeitig eine Erfassung der Einkünfte im Wege der Hinzurechnungsbesteuerung stattfindet. Dies gilt auch, wenn eine Hinzurechnung im Ausland eine ausreichende Besteuerung sicherstellt.
Weitere Informationen zur Hinzurechnungsbesteuerung finden Sie hier:
- Sondervorschriften für hybride Gestaltungen
Ziel der neuen Bestimmungen ist es, bestimmte internationale Steuerdiskrepanzen, die aus einer hybriden Gestaltung resultieren, aufzulösen. Steuerdiskrepanzen können sich daraus ergeben, dass
- Aufwendungen in einem Staat abzugsfähig sind und die korrespondierenden Erträge in keinem anderen Staat steuerlich erfasst werden.
- dieselben Aufwendungen in mehr als einem Staat abzugsfähig sind.
Eine derartige Steuerdiskrepanz sollte aber nur dann zu steuerlichen Konsequenzen führen, wenn die hybride Gestaltung zwischen verbundenen Unternehmen bzw. in Verbindung mit Betriebsstätten eingesetzt wird oder eine strukturierte Gestaltung zwischen fremden Unternehmen vorliegt, bei der – vereinfacht ausgedrückt – die beteiligten Gesellschaften am Steuervorteil beteiligt werden.
Die Steuerdiskrepanz soll in erster Linie dadurch neutralisiert werden, dass die Aufwendungen im Inland nicht abgezogen werden können.
Mit dieser Sonderbestimmung, die mit 1.1.2020 in Kraft trifft, wird die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD II) umgesetzt. Die bereits jetzt bestehenden Bestimmungen im Körperschaftsteuerrecht, die bestimmte Gestaltungen bei hybriden Finanzinstrumenten durch ein Abzugsverbot der Aufwendungen oder eine steuerpflichtige Erfassung von Beteiligungserträgen neutralisieren, bleiben aufrecht.