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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA hat vergangene Woche die Schwerpunkte für die Europäische Rechnungslegungskontrolle für die Abschlüsse 2015 bekannt gegeben. Für die Österreichischen Enforcement-Verfahren erfolgt eine gesonderte Publikation durch die FMA, welche die ESMA Schwerpunkte berücksichtigt.
Die von ESMA ausgewählten Themen berücksichtigen jüngste Fehlerfeststellungen und das aktuelle wirtschaftliche Umfeld. Demnach sollen folgende drei Punkte im Mittelpunkt der Überprüfungen durch die Europäischen Enforcementstellen stehen:
- Auswirkungen der Bedingungen auf den Finanzmärkten auf die Abschlüsse
- Kapitalflussrechnung und die diesbezüglichen Angaben
- Fair Value Bewertung und die diesbezüglichen Angaben
ESMA empfiehlt börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern neben dieser Veröffentlichung auch das ESMA Papier zur Verbesserung der Qualität von Abschlussangaben[1] zu beachten.
Zu den aktuellen Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten verweist ESMA auf niedrige Zinssätze und fallende Marktpreise für Commodities (zB Öl, Gas) sowie hohe Währungskursvolatilität. Darüber hinaus haben sich in einigen Ländern die makroökonomischen Bedingungen derartig verschlechtert, dass Kapitalverkehrsbeschränkungen eingeführt wurden. Diese Umstände sind bei Anwendung der IFRS speziell zu berücksichtigen und haben Auswirkungen auf Umfang und Detaillierungsgrad bei der Berichterstattung über Risiken, denen die Unternehmen ausgesetzt sind. In diesem Zusammenhang erinnert ESMA an die Angaben gemäß IAS 1 Punkt 122 und 125, wonach Unternehmen Ermessensentscheidungen und Schätzungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung zu erläutern haben. Insbesondere sind wesentliche Schätzungsunsicherheiten, die mit dem Risiko wesentlicher Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der nächsten Periode verbunden sind, zu berichten.
Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang die aktuelle Zinslandschaft in Europa (anhaltend niedrig, teilweise negativ und volatil). Diese hat Auswirkungen auf Eigen- und Fremdkapitalkosten und die Parameter für Bewertungsverfahren. Im Einzelnen werden der erzielbare Betrag (IAS 36.55), langfristige Rückstellungen und leistungsorientierte Pensions- und Abfertigungspläne gemäß IAS 19 angesprochen. In diesem Zusammenhang wird auf die konsistente und aufeinander abgestimmte Vorgangsweise bei der Auswahl der Parameter eingegangen und auf Angabeerfordernisse bei wesentlichen Änderungen in der Vorgangsweise bei deren Ableitung. Auch soll die vorherrschende Volatilität bei der Wahl von für möglich gehaltenen Änderungen von wesentlichen Annahmen für die Sensitivitätsanalysen beim Impaitement Test und bei den versicherungsmathematischen Annahmen einfließen.
Anwender haben Länderrisiken bei der Bewertung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zB beim Imapirment Test oder bei der Beurteilung, ob die Bildung einer Rückstellung erforderlich ist, zu berücksichtigen. Für die Erstellung von Cash Flow Prognosen ist das wirtschaftliche Umfeld des Anwenders bzw die geographische Lage der operativen Einheit bzw der Cash Generating Units zu beachten. Unternehmen mit wesentlichen Tätigkeiten in Risikoländern, in denen mehr als ein Umrechnungskurs zur Anwendung kommt, sollen Informationen zu den Risiken und den getroffenen Ermessensentscheidungen (zB welcher Wechselkurs herangezogen wurde und die Gründe dafür) bereitstellen.
Gemäß IFRS 7 sind Erläuterungen zu Kredit-, Markt, Liquiditätsrisiken zu geben, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. ESMA empfiehlt den Detailierungsgrad dieser Angaben an der Relevanz der Risiken auszurichten.
Schließlich weist ESMA auf die Angaben zu Art und Umfang von signifikanten Beschränkungen in Bezug auf konsolidierte und unkonsolidierte Tochterunternehmen bzw Unternehmen unter gemeinschaftlicher Vereinbarung gemäß IFRS 12, sowie zu wesentlichen Zahlungsmittel hin, über die der Konzern nicht verfügen kann (IAS 7.48).
Die Schwerpunkte im Bereich der Kapitalflussrechnung beziehen sich auf die richtige und stetige Zuordnung der Ein- und Auszahlungen zur betrieblichen, Investitions- und Finanzierungs- Tätigkeit. Generell ist auf Konsistenz mit anderen Bestandteilen des Abschlusses und entsprechende Verweise auf Anhangangaben zu achten. Dort wo Ermessenspielräume bei der Zuordnung bestehen, sollten entsprechende Erläuterungen und Begründungen in den Anhang aufgenommen werden. Bei starken Schwankungen des working capitals empfiehlt ESMA die Aufgliederung der einzelnen Positionen. In diesem Zusammenhang werden auch Lieferantenfinanzierungen („supplier chain financing arrangements“) und deren Klassifikation als operativer oder Finazierungs -Cash Flow angesprochen.
Für Finanzinstrumente ist zu prüfen, ob sie die Definition gemäß IAS 7.7 erfüllen und als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu qualifizieren sind. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Position wesentlichen Wertschwankungen unterliegt (zB auf Grund von Fixzinsvereinbarungen). ESMA fordert auch die Aufnahme einer Definition von Zahlungsmitteläquivalente in den Bilanzierungsgrundsätzen ein.
Hinsichtlich unbarer Transaktionen betont ESMA, dass diese bei Erstellung der Kapitalflussrechnung zu eliminieren und allenfalls im Anhang darzustellen sind. Signifikate Transaktionen sind separat offen zu legen und die Bestimmung über die Saldierung gemäß IAS 7.22 und 24 zu beachten.
Bei der Anwendung von IFRS 13 Fair Value Measurement sieht die europäische Finanzmarktaufsicht noch Raum für Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die nicht-finanziellen Vermögenswerte und Schulden. Genau überwacht, soll deren Bewertung zum Fair Value im Zuge von Unternehmenserwerben (IFRS 3), als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) und zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche (IFRS 5) werden.
Bei Anwendung von Bewertungstechniken sollen möglichst am Markt beobachtbare Inputfaktoren (Level 1) einfließen und, soweit vorhanden, Börsenkurse von aktiven Märkten ohne Anpassungen herangezogen werden.
Hinsichtlich der erforderlichen Erläuterungen im Anhang wird die Bestimmung des IFRS 13.93 (d) herausgegriffen. Sofern die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in Stufe 2 oder 3 einzuordnen ist, hat eine Beschreibung der Bewertungstechnik und der verwendeten Inputfaktoren zu erfolgen. Zusätzlich sind Änderungen in der Bewertungstechnik anzugeben und zu begründen. Weitere Erläuterungen sind für nicht beobachtbare Inputfaktoren bei Stufe 3 Fair Value Bemessungen erforderlich.
Neben den drei genannten Schwerpunkten wird ESMA, wie im Vorjahr, besonderes Augenmerk auf die Anwendung des Kontrollkonzepts nach IFRS 10 bzw IFRS 11 und die diesbezüglichen Anhangangaben (insbesondere zur Ermessensausübung und den getroffenen Annahmen) legen.
Abschließend weist ESMA die Anwender auf mögliche Auswirkungen neuer Standards hin – insbesondere IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, die voraussichtlich ab 1. Jänner 2018 anzuwenden sein werden. Im Hinblick auf den sich daraus ergebenden (allenfalls bedeutenden) Anpassungsbedarf empfiehlt die Aufsichtsbehörde rechtzeitig mit der Berichts- und System- Umstellung zu beginnen, um entsprechend vorbereitet zu sein. Den Anforderungen von IAS 8.30 und 31 folgend, rät ESMA im Abschluss für 2015 den Stand der Vorbereitungen auf die neuen Standards und die daraus voraussichtlichen resultierenden wesentlichen Auswirkungen darzustellen.
[1] 2015/ESMA/1609, PUBLIC STATEMENT Improving the quality of disclosures in the financial statements, 27. October 2015