-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
In Deutschland hat sich die Große Koalition am 4. Juni auf ein Konjunkturpaket geeinigt, welches rund 57 Maßnahmen beinhaltet und deren Gesamtvolumen mit rund EUR 130 Mrd. taxiert wird.
Das Beschlusspapier zum Konjunkturpaket sieht vor, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% zu senken und den reduzierten Satz von 7% auf 5%. Mit einem Kostenvolumen von etwa 20 Milliarden Euro stellt diese Einzelmaßnahme für den Staat wohl den größten Kostenfaktor dar. Unabhängig von der Frage, wer von der Senkung profitiert – entweder die Verbraucher, sofern die Unternehmen tatsächlich die Preise anpassen oder aber die Unternehmen selbst durch eine Optimierung ihrer Marge, gilt: Die Unternehmen sind gehalten, sich auf die mögliche, zeitweise Änderung des Umsatzsteuersatzes einzustellen.
Bisher liegt zwar nur ein Gesetzesentwurf vor, sodass die konkreten Übergangsregelungen zum 1. Juli 2020 bzw. zum 1. Januar 2021 noch nicht final feststehen. Jedoch kann nach unserer Einschätzung ein Großteil der möglichen Regelungen aus den bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften sowie aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf abgeleitet werden. Somit dürfte sich in etwa folgendes Bild ergeben:
- Maßgebend für die Steuersatzanwendung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes
Kritisch zu betrachten sind in diesem Zusammenhang:
- Anzahlungen (Vereinnahmung (Teil)Entgelt vor Steuersatzänderung – Ausführung der Leistung danach):
Auch auf die vorab vereinnahmten Beträge wird wohl der geänderte Steuersatz anzuwenden sein. Die Berichtigung in den umsatzsteuerlichen Meldungen von Leistendem und Leistungsempfänger erfolgt dann im Veranlagungszeitraum der Ausführung der Leistung - Teilleistungen:
Sollten Teilleistungen vereinbart worden sein, wären die vor der Steuersatzänderung ausgeführten Leistungen wohl mit 19% bzw. 7% zu versteuern. Die nach der Steuersatzänderung ausgeführten Leistungen unterlägen dann 16% bzw. 5%. Es sollte im Zweifel geprüft werden, ob tatsächlich Teilleistungen vorliegen oder ob es sich um Abschlagszahlungen auf eine (ungeteilte) sonstige Leistung handelt. - Dauerleistungen: diese werden ausgeführt
- im Falle einer sonstigen Leistung an dem Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet,
- im Falle wiederkehrender Lieferungen (außer Strom, Gas, Wärme Wasser) – am Tag jeder einzelnen Lieferung
- Die Lieferung von Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Wasser wird mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums ausgeführt
- Verträge als Rechnung bei Dauerleistungen sollten an den geltenden Steuersatz angepasst werden, um fehlerhafte steuerliche Behandlungen sowohl beim Leistenden als auch beim Leistungsempfänger zu vermeiden
- Langfristige Verträge:
- Grundsätzlich sollte geprüft werden, welche Art von Entgeltvereinbarung (Vereinbarung des Bruttoentgeltes inklusive Umsatzsteuer oder Vereinbarung des Nettoentgeltes zuzüglich Umsatzsteuer) in Verträgen enthalten ist, die vor der Steuersatzänderung geschlossen wurden, deren Leistungen jedoch erst nach der Steuersatzänderung ausgeführt werden.
- Gegebenenfalls kann sich aus § 29 Umsatzsteuergesetz ein Rechtsanspruch auf Ausgleich umsatzsteuerlicher Mehr- oder Minderbelastungen ergeben.
- Entgeltkorrekturen:
- Änderung der Bemessungsgrundlage tritt nach Steuersatzänderung ein – Ausführung des Umsatzes vorher: der zum Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Steuersatz ist für die Entgeltkorrektur maßgeblich
- Problemtisch kann hier unter anderem die Beurteilung von Gutscheinen und Jahresboni sein
- Umsatzsteuerliche Meldungen
- Die Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) ab Juli 2020 und das Formular für die Umsatzsteuererklärung (UStE) 2020 wurden bisher noch nicht angepasst. Hier bleibt abzuwarten, wie schnell die Finanzverwaltung reagiert.
- Die UStVA enthält in Zeile 62/ Kz. 65 eine gesonderte Box für „Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform, sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u. ä. wegen Steuersatzänderung“; auch das Formular der UStE enthält bis 2019 eine Box für „Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u. ä. wegen Steuersatzänderung“ in Zeile 58/ Kz. 319)
Derzeit gibt es seitens des BMF Überlegungen zur kurzfristigen Veröffentlichung eines BMF-Schreibens mit entsprechenden Übergangs- und / oder Vereinfachungsregelungen, um mögliche negative Wirkungen der oben genannten Punkte abzumildern. Sobald dieses vorliegt, werden wir Sie unmittelbar in einem Webinar über die getroffenen Regelungen informieren.
Praxishinweis
Die Anforderungen sind vielfältig: Neben den genannten Punkten ergeben sich aus unserer Sicht noch die folgenden Notwendigkeiten:
- Einrichtung neuer Steuerkennzeichen im ERP-System / in den ERP-Systemen des Unternehmens, einschließlich möglicher Kassensysteme
- Anpassung des Rechnungslayouts zu den Stichtagen 1. Juli 2020 und 1. Januar 2021
- Erhöhte Prüfnotwendigkeit von Eingangsrechnungen, um einen fehlerhaften Vorsteuerabzug zu vermeiden; sollte die Rechnungsprüfung automatisiert sein, wäre die Prüflogik auch entsprechend anzupassen
Die geplanten Änderungen führen zu kurzfristigen Herausforderungen aus steuerfachlicher Sicht, aber auch für die IT- und Kassensysteme der Unternehmen. Um die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die sich insbesondere aus den Steuersatzsenkungen ergeben, optimal nutzen zu können, sollten Unternehmen in der verbleibenden Zeit die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf die sehr kurze Umsetzungsfrist bereits jetzt identifizieren und umsetzen. Die Umsatzsteuerexperten von Warth & Klein Grant Thornton sowie des Digital Advisory von Warth & Klein Grant Thornton beraten und unterstützen Sie zu den erforderlichen Maßnahmen, beispielsweise bei der Anpassung von Kassensystemen sowie die Umstellung der ERP-Software.
Der Original-Artikel ist bei Warth & Klein Grant Thornton erschienen