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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Mit dem 31. Jänner 2020 tritt Großbritannien aus der EU aus. In der folgenden 11-monatigen Übergangsphase müssen aber noch viele Punkte geklärt werden. Die Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen.
Mehr als dreieinhalb Jahre, nachdem die Briten in einem Referendum für den Austritt gestimmt hatten, wird der Brexit zur Realität. Bis Ende 2020 wird es für Großbritannien noch eine Übergangsphase geben, in der keine grundlegenden Änderungen erfolgen. Das Vereinigte Königreich bleibt bis dahin im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion.
Innerhalb dieses Zeitraums müssen sich die EU und Großbritannien allerdings über ihre künftigen Beziehungen einig werden: Es gibt ein breites Spektrum von bisher ungeklärten Punkten. Dazu gehören beispielsweise der Abschluss eines Handelsabkommens oder die Ausgestaltung der künftigen Partnerschaft im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus
Der künftige Status von Großbritannien ist noch unklar
Die Auswirkungen des Brexits im steuerlichen Bereich sind nach wie vor nicht absehbar. Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen, die in Großbritannien mittelbar oder unmittelbar tätig sind: für Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in UK könnten sich nach der Übergangsphase höhere steuerliche Belastungen ergeben. Auch bei Exportgeschäften und Kooperationen könnte die Steuerbelastung für österreichische Unternehmen steigen.
Das Vereinigte Königreich hat aufgrund von Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.2020 den gleichen Status wie ein EU-Mitglied. Trotzdem sollte während des Übergangszeitraums eine jeweilige Einzelfallprüfung in Bezug auf die Weitergeltung des zugrunde liegenden Unionsrechts vorgenommen werden. Mit Ablauf der Übergangsfrist wird Großbritannien zum Drittstaat und verlässt den Binnenmarkt und die Zollunion der Europäischen Union.
Umsatz- und ertragsteuerliche Auswirkungen
Ein „Hard Brexit“ zum 1. Jänner 2021 ist immer noch möglich, wenn sich die EU und das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 weder auf ein Freihandelsabkommen noch auf eine Verlängerung der Übergangsfrist einigen. Sobald Großbritannien zum Drittstaat wird, würde dies aus steuerlicher Sicht einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Umsatzsteuer: Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie für Geschäfte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich würde nicht mehr gelten. Lieferungen an Unternehmer in Großbritannien wären somit keine innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern Ausfuhrlieferungen. Warenbezüge von Unternehmern im Vereinigen Königreich würden keine innergemeinschaftlichen Erwerbe mehr darstellen und daher in der EU der Einfuhrverzollung unterliegen.
- Ertragssteuern: Bei der Wegzugsbesteuerung entfällt in Wegzugsfällen in das Vereinigte Königreich ab 1.1.2021 die Möglichkeit der Ratenzahlung, die Steuerlast auf stille Reserven würde dann sofort fällig werden.
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Für Unternehmen entfallen mit Ablauf der Übergangsphase auch die Vorgaben aus der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie der Fusionsrichtlinie im Verhältnis zum Vereinigten Königreich: Für österreichische Unternehmen mit verbundenen Unternehmen in Großbritannien bzw. für britische Unternehmen mit verbundenen Unternehmen in Österreich betrifft dies die Inanspruchnahme der Quellensteuerfreiheit für Dividenden gemäß § 94 Z 2 EStG sowie der Quellensteuerfreiheit für Zinsen und Lizenzgebühren gemäß § 99a EStG. Diesbezüglich sind hinsichtlich Dividenden, Zinsen und Lizenzen vergleichbare Regelungen in dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich vorgesehen, welche in Bezug auf die österreichischen Steuern bereits seit 1. Jänner 2020 Anwendung finden.
- Neben den umsatz- und ertragsteuerlichen Auswirkungen wird der Brexit auch großen Einfluss auf Zölle, Sozialversicherungsangelegenheiten für grenzüberschreitend tätige Personen und viele andere Rechtsbereiche haben.
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Sonderbestimmungen: Im Austrittsabkommen gibt es für den Bereich Umsatzsteuer und Zollrecht einige Sonderbestimmungen. Diese gelten beispielsweise für Warenlieferungen, deren Versendung oder Beförderung noch vor dem Ablauf des Übergangszeitraums beginnt, aber nach seinem Ablauf endet. Außerdem ist die Richtlinie 2006/112/EG noch fünf Jahre nach dem Ende des Übergangszeitraums auf die Rechte und Pflichten von steuerpflichtigen Personen in Bezug auf vor Ende des Übergangszeitraums erfolgte Umsätze mit einem grenzüberschreitenden Element zwischen dem Vereinigten Königreich und einem Mitgliedstaat anzuwenden.
Für die genauen Auswirkungen der Sonderbestimmungen auf umsatzsteuerliche und zollrechtliche Sachverhalte sollte gegebenenfalls eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Was ändert sich für Briten in der EU und EU-Bürger?
Laut dem derzeit gültigen Vertrag sollten EU-Bürger in Großbritannien und Briten auf dem Festland unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Übergangsphase keine grundlegenden Einschnitte zu befürchten haben. Dies betrifft hauptsächlich das Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug.
Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied des Schengener Abkommens, das die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen regelt. Wer bisher aus einem anderen EU-Land nach Großbritannien einreisen wollte, benötigte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und musste durch die Grenzkontrolle. Bis zum Ende der Übergangsfrist ändert sich daran nichts.
Unsere Experten aus den Bereichen Tax, Advisory und Outsourcing unterstützen Sie gerne und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
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Unser International Liaison Director Andrew Dickson nimmt den Brexit mit britischem Humor
Hier geht’s zum Kommentar "Brexit by a Brit"