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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Situation rund um COVID-19 hat dazu geführt, dass zahlreiche Veranstaltungen abgesagt werden mussten oder Unternehmer ihre Leistungen nicht oder nur mit Verzögerung ausführen können. Umgekehrt werden bestellte Leistungen von Kunden zum Teil storniert oder die Zahlungen von Kunden langen erst verspätet ein oder fallen auch ganz aus. Es stellt sich daher die Frage, ob sich durch COVID-19 Änderungen bei der Umsatzsteuer Compliance ergeben, zB bei der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen und den laufenden Zahlungen der Umsatzsteuer, und wie mit Lieferausfällen, Stornos usw. umzugehen ist.
Fristen für die Einreichung von UVA und ZM:
Die Fristen für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und der Zusammenfassenden Meldung (ZM) bleiben unverändert. Die UVA ist daher weiterhin bis zum 15. des auf den Voranmeldungszeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen. Die ZM ist wie bisher bereits am Ende des auf den UVA-Voranmeldungszeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) folgenden Kalendermonats fällig ist, also bereits vor der jeweiligen UVA.
Gemäß einem BMF-Erlass vom 23. März 2020 ist jedoch bei einer verspäteten Einreichung einer Abgabenerklärung (darunter fallen grundsätzlich auch UVA und ZM) generell von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 135 BAO) abzusehen, wenn die Versäumung der Frist vor dem 1. September 2020 eintritt. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Erlass des BMF. Im Zusammenhang mit der ZM ist außerdem zu beachten, dass die fristgerechte Einreichung der ZM seit Jänner 2020 eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen darstellt.
Fälligkeit von Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt
Ergibt sich aus der UVA eine Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt, ist diese unverändert bis zum 15. des auf den Voranmeldungszeitraum (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) zweitfolgenden Kalendermonat fällig. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Beantragung einer Stundung für Abgabenzahlungen bzw. einer Ratenvereinbarung. Im Antrag ist dabei die Betroffenheit vom durch COVID-19 ausgelösten Notstand glaubhaft zu machen. Mit dem Antrag kann gleichzeitig die Nichtfestsetzung von Zinsen und Säumniszuschlägen beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Verzögerung bei Lieferungen und Leistungen
Die Umsatzsteuerschuld entsteht grundsätzlich in dem Monat, in dem die Leistung tatsächlich ausgeführt und darüber eine Rechnung gestellt wird. Die Steuerschuld verschiebt sich um einen Monat, wenn die Rechnung erst später ausgestellt wird. Verzögert sich somit die Ausführung der Leistung, entsteht auch die Umsatzsteuer erst mit der tatsächlichen Leistungserbringung.
Beispiel: Ursprünglicher Liefertermin für eine Ware war der 25.3.2020, die Lieferung erfolgt nun erst am 16. April 2020 gleichzeitig mit der Rechnungstellung. Die Steuerschuld entsteht erst im April 2020.
Eine Ausnahme gilt für Anzahlungen: hier entsteht die Steuerschuld stets im Monat der Vereinnahmung, unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Verzögerungen oder Ausfall von Kundenzahlungen
Ist der Kunde grundsätzlich zahlungsfähig, zahlt er aber seine Rechnung nicht fristgerecht, hat das keine Auswirkung auf das Entstehen und die Fälligkeit der Umsatzsteuer beim Lieferanten. Der liefernde Unternehmer hat die Umsatzsteuer trotz Zahlungsverzugs des Kunden in der UVA zu melden und an das Finanzamt abzuführen, er muss die Umsatzsteuer also vorfinanzieren. Erst wenn eine Zahlung endgültig teilweise oder gänzlich uneinbringlich ist (zB man einigt sich auf eine Preisminderung oder es kommt zur Insolvenz des Kunden), darf der Lieferant die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt berichtigen (und der Kunde ist gleichzeitig zur Berichtigung der Vorsteuer verpflichtet).
Werden aufgrund der verspäteten Zahlung des Kunden Vertragsstrafen oder Verspätungszinsen fällig, stellen diese nach Ansicht der Finanzverwaltungen einen nicht steuerbaren Schadenersatz dar. Wird hingegen eine Stundung des Kaufpreises zwischen den Vertragsparteien vereinbart, können dafür gezahlte Zinsen ein Entgelt für eine Kreditgewährung darstellen. Dies sollte im Einzelfall beurteilt werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Ausfall von Leistungen und Storno
Kann die vereinbarte Leistung durch den Unternehmer endgültig nicht erbracht werden, zB weil eine Veranstaltung abgesagt werden muss oder weil der Kunde vom Vertrag zurücktritt, kommt kein umsatzsteuerbarer Vorgang zustande. Entschädigungszahlungen, die ein Vertragsteil aus diesem Grund zahlen muss, stellen in der Regel nicht steuerbaren Schadenersatz dar. Das gilt nach Ansicht der Finanzverwaltung u.a. auch für Stornogebühren, zB wenn eine Reise oder ein Hotelzimmer storniert werden.
Nach der Rechtsprechung können allerdings Zahlungen bei sogenannten „no shows“ der Umsatzsteuer unterliegen, wenn also ein Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt und der Unternehmer das dafür gezahlte Entgelt ganz oder teilweise einbehalten darf (zB wenn ein Fluggast den gebuchten Flug nicht antritt). Auch Zahlungen, die ein Unternehmer dafür verlangt, dass er einen Kunden vorzeitig aus einem Dauerleistungsverhältnis (zB einem Mietvertrag) aussteigen lässt oder die der Kunde bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zahlen muss, können umsatzsteuerpflichtig sein. Im Einzelfall hängt die umsatzsteuerliche Beurteilung von der konkreten vertraglichen Vereinbarung ab und sollte fallbezogen geprüft werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne!