-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Was passiert mit der Steuerreform „Entlastung Österreich“?
Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist nach der „Ibiza-Affäre“ Geschichte. Nun ist unklar, wie es mit der angekündigten Steuerreform weitergeht.
Zur Erinnerung: Anfang Mai präsentierte Finanzminister Löger die Eckpunkte der Steuerreform mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenquote zu senken und die Verwaltung zu entbürokratisieren. Diese sollten in drei Etappen umgesetzt werden und die Steuerpflichtigen bis 2022 um ca. 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Herzstück der Reform sollten die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuersätze sowie die Reduzierung der Körperschaftssteuer für Unternehmen sein.
Bisher wurde aber nur ein kleiner Teil der Pläne in Begutachtung geschickt. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher kleiner Einkommen ist beispielsweise noch ausständig. Ob die angekündigte Lohnsteuersenkung ab 2021 noch umgesetzt wird, ist derzeit nicht abzuschätzen.
Familien mit Kindern sind aber zumindest in einem Punkt auf der sicheren Seite: Der Familiensteuerbonus von € 1.500 pro Kind und Jahr ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Er gilt somit weiterhin.
Hier finden Sie einen Überblick, welche Schritte für die nächsten Jahre geplant waren. Ob davon etwas, zumindest als „Wahlzuckerl“, umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Diese Vorhaben waren für Unternehmer geplant:
- Tarifsenkung bei der Einkommensteuer:
Diese sollte in zwei Schritten erfolgen: Zunächst sollte im Jahr 2021 bei der Einkommensteuer nur die erste Steuerstufe (für Einkommen zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro) von 25 % auf 20 % gesenkt werden. Dann sollte die Reduzierung von zwei weiteren Steuerstufen und zwar von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 % erfolgen. Die drei oberen Steuerstufen sollten hingegen gleich bleiben. Der bis zum Jahr 2022 befristete Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen über 1 Million Euro sollte verlängert werden.
Geplante Einkommenssteuer ab 2021/2022
Einkommen |
Steuersatz alt |
Steuersatz neu |
|
über |
bis |
||
0€ |
11.000€ |
0% |
0% |
11.000€ |
18.000€ |
25% |
20% |
18.000€ |
31.000€ |
35% |
30% |
31.000€ |
60.000€ |
42% |
40% |
60.000€ |
90.000€ |
48% |
48% |
90.000€ |
1.000.000€ |
50% |
50% |
1.000.000€ |
55% |
55% |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Grafik: Entlastung Österreich. Einfach weniger Steuern, 2019
- KöSt-Reduzierung:
Die Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne (KöSt) sollte ebenfalls schrittweise sinken: Im Jahr 2022 von 25 % auf 23 % und im Jahr 2023 um weitere zwei Prozentpunkte auf 21 %.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter und Kleinunternehmergrenze:
Weitere Vorhaben, um Unternehmer zu entlasten, waren die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze.
Die Grenze bei den GWG sollte im Jahr 2020 von bisher 400 Euro auf vorerst 800 Euro steigen. Ab dem Jahr 2021 sollte die Grenze für GWG dann auf ihren neuen Zielwert von 1.000 Euro angehoben werden.
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze sollte im Jahr 2020 von bislang 30.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht werden. Kleinunternehmer sollten künftig auch von einer Einkommenspauschalierung (in Form eines Betriebsausgabenpauschales in Höhe von 35 % des Umsatzes für Dienstleistungsunternehmen bzw. 60 % für sonstige Unternehmen) profitieren.
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge:
Für Selbständige und Bauern war ein Sozialversicherungsbonus in Vorbereitung.
- Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder:
Um Mitarbeiter-Elektrofahrräder (ohne Sachbezug bei Privatnutzung) für Betriebe attraktiver zu machen, sollte auch für diese die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs geschaffen werden.
- Abschaffung von Bagatellsteuern
Dieser Punkt wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals diskutiert. Die sogenannte „Sektsteuer“ sollte im Jahr 2022 Geschichte werden.
- Ausweitung der Forschungsprämie
Unternehmen sollten ab 2021 die Möglichkeit haben, einen fiktiven Unternehmerlohn anzusetzen. Dadurch würden erstmalig auch Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft in den Genuss der Forschungsprämie kommen. Das Antragsverfahren für die Forschungsprämie sollte weiter vereinfacht werden.
Diese Vorhaben sollten Dienstnehmer entlasten:
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
Die Maßnahme, von der Dienstnehmer mit niedrigem Einkommen am meisten profitieren sollten, ist die Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge in Form eines „Sozialversicherungsbonus“ ab Anfang 2020. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze und weniger als 2.201 Euro pro Monat verdient, sollte einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge (maximal 350 Euro pro Jahr) rückerstattet bekommen. Auch für Pensionisten sollte ein Sozialversicherungsbonus von bis zu 265 Euro pro Jahr eingeführt werden.
- Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommenssteuer
Diese sollte in zwei Schritten erfolgen: Zunächst sollte im Jahr 2021 bei der Lohn- und Einkommensteuer nur die erste Steuerstufe (für Einkommen zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro) von 25 % auf 20 % gesenkt werden. Dann sollte die Reduzierung von zwei weiteren Steuerstufen und zwar von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 % erfolgen Die drei oberen Steuerstufen sollten gleichbleiben. Der bis zum Jahr 2022 befristete Spitzensteuersatz von 55% für Einkommen über 1 Million Euro sollte verlängert werden.
Persönliche Entlastung durch die geplante Tarifsenkung:
Monatsbezug brutto (in Euro) |
Entlastung pro Jahr (in Euro) |
500 |
100 |
1.100 |
283 |
1.500 |
528 |
2.000 |
660 |
2.500 |
722 |
3.000 |
968 |
3.500 |
1.132 |
4.000 |
1.231 |
4.500 |
1.329 |
5.000 |
1.427 |
5.500 |
1.538 |
6.000 |
1.661 |
6.500 |
1.661 |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Grafik Entlastung Österreich. Einfach weniger Steuern, 2019
- Höheres Werbungskostenpauschale
Arbeitnehmer sollten außerdem ab 2021 durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr entlastet werden. Dadurch würde sich das Einkommen verringern, auf das dann der progressive Steuersatz angewendet wird.
- Sachbezug PKW
Dienstwagen mit niedrigem CO2–Ausstoß sollten begünstigt werden: Die Sachbezugswerte für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Lohnsteuer sollten dahingehend angepasst werden.
- Mitarbeitererfolgsbeteiligung
Ab dem Jahr 2022 sollten Unternehmen bis zu 10% des Gewinns steuerfrei als Erfolgsbeteiligung an ihre Dienstnehmer auszahlen können. Der steuerfreie Betrag pro Dienstnehmer sollte maximal 3.000 Euro pro Jahr betragen. Diese Befreiung sollte auch für Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge gelten.
Dies sollte sich für alle Steuerzahler ändern:
- Stärkere Berücksichtigung ökologischer Faktoren ab 2020:
Einige umweltpolitische Aspekte wie Verkehr und nachhaltige Produktion sind in die Vorschläge für die geplante Reform eingeflossen:
Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bzw. bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde eine „Umverteilung“ angekündigt: Die Steuerbelastung sollte sich mehr in Richtung jener Fahrzeuge verlagern, die überdurchschnittlich hohe CO2-Emissionen verursachen.
Elektronische Zeitungen und Bücher (sogenannte ePapers bzw. eBooks), welche bislang mit 20 % Umsatzsteuer belastet wurden, sollten künftig nur mehr dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen. Sie würden somit ihren Pendants aus Papier gleichgestellt werden.
Weiters wurde die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen erwogen.
Auch nachhaltig produzierter Wasserstoff bzw. nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen sowie verflüssigtes Erdgas (LNG) sollten steuerlich begünstigt werden.
- Neues Einkommenssteuergesetz angekündigt
Schließlich war für 2021 eine Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020) geplant. Damit sollte unter anderem eine strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung bzw. der betrieblichen Gewinnermittlung, die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres für alle Bilanzierer, eine einheitliche Regelung für „gewillkürtes Betriebsvermögen“ sowie eine stärkere Angleichung von Unternehmens- und Steuerbilanz (in Richtung einer „Einheitsbilanz“) einhergehen.
Außerdem waren Vereinfachungen im Abgabenverfahren vorgesehen. So sollten beispielsweise künftig Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengefasst werden. Zusätzlich sollte die Möglichkeit einer Betriebsprüfung auf Antrag geschaffen werden, um bei Bedarf Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu schaffen.
Fazit
In welcher Form die Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden, bleibt aufgrund der innenpolitischen Turbulenzen der letzten Tage abzuwarten. Welche der angekündigten längerfristigen Maßnahmen bis 2022 (siehe oben) Bestand haben, wird entscheidend von den künftigen politischen Konstellationen in der Regierung abhängen.
Wir werden Sie natürlich über die weitere Entwicklung in puncto Steuerreform auf dem Laufenden halten.
Unsere Experten von Grant Thornton Austria stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.