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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Österreich hat letztes Jahr mit Großbritannien, Kosovo und Japan neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Ein DBA regelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die berufliche Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier:
Neues DBA Österreich-Großbritannien
Österreich und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben Ende Oktober 2018 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Dies umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Implementierung von Anti-Missbrauchsbestimmungen
- Senkung der Quellensteuersätze auf Dividenden und Lizenzgebühren
- Verbesserung der Streitbeilegung und Erhöhung der Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen
- Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches nach dem OECD-Standard
- Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet der Vollstreckung von Steuern
Ab wann gilt das neue DBA?
Das Abkommen ist mit 1.3.2019 in Kraft getreten. Für Österreicher, die im United Kingdom arbeiten, ist das neue DBA mit Beginn des Steuerjahres am 6.4.2019 (bzw. 1.4.2019 für die KÖSt) anwendbar.
Für Briten mit Tätigkeiten in Österreich gilt das neue DBA ab dem ersten Jänner nach dem In-Kraft-Treten, somit ab 1.1.2020.
Reformierung der Frist bei der Entsendung
Im Bereich der Arbeitnehmerentsendung wurde die 183-Tage-Frist geändert: Sie gilt jetzt nicht mehr für das Steuerjahr (6.4.-5.4.), sondern bezieht sich auf einen 12-Monats-Zeitraum. Es ist weiterhin die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen.
DBA mit Kosovo ab 1.1.2019
Österreich hat mit dem Kosovo im Juni 2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Das neue Abkommen ist ab dem 1.1.2019 anwendbar, da es bereits mit 28.12.2018 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
- Für Baustellen gibt es eine Betriebsstättenfrist von 12 Monaten und es wurde auch eine Dienstleistungsbetriebsstättenregelung in das Abkommen aufgenommen.
- In Österreich ansässige Arbeitnehmer sind dann im Kosovo steuerpflichtig, wenn
- sie sich dort entweder über 183 Tage innerhalb des betreffenden Steuerjahres aufhalten oder
- die Bezüge von oder für einen kosovarischen Arbeitgeber gezahlt werden oder
- wenn die Bezüge von einer kosovarischen Betriebsstätte getragen werden.
Die Doppelbesteuerung wird in Österreich grundsätzlich durch die Anrechnungsmethode vermieden. Nur bei Betriebsstättengewinnen wird die Doppelbesteuerung auf Grund der Befreiungsmethode vermieden.
Die Republik Kosovo wendet generell die Anrechnungsmethode an
Neues DBA mit Japan ab 1.1.2019
Im Oktober wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Japan kundgemacht (BGBl. III Nr. 167/2018). Dieses ist bereits in Kraft getreten und löst damit ab 1.1.2019 das DBA aus dem Jahr 1961 ab.
Bei der Arbeitnehmerentsendung kommt es zu folgenden Neuerungen:
- Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf einen 12-Monats-Zeitraum und nicht mehr wie bisher auf das Kalenderjahr.
- Die Doppelbesteuerung wird nun im Wege der Befreiungsmethode vermieden. Japan bleibt hingegen bei der Anrechnungsmethode
- Neu ist die Bestimmung, wonach der Anwendungsbereich der Regelung für Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen auch auf „ähnliche Organe einer Gesellschaft“, die eine Aufsichtstätigkeit oder eine leitende Tätigkeit ausüben, ausgedehnt wird. Damit werden wohl zukünftig auch Geschäftsführer, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und tätig werden, im anderen Vertragsstaat der Steuerpflicht unterliegen, sofern die Gesellschaft im anderen Vertragsstaat ansässig ist. Einer genaueren Auslegung dieser Bestimmung darf entgegengesehen werden.
Diese Bereiche wurden ebenfalls refomiert:
- Das neue Abkommen senkt die Quellensteuersätze für Dividenden; bei Zinsen und Lizenzgebühren unterbleibt – mit bestimmten Ausnahmefällen – die Quellenbesteuerung.
- Es wurde nun auch die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens vorgesehen.
Dieser Beitrag wurde von Mag. Julia Saric-Bischof, Steuerberaterin im Bericht Global Mobility Services bei Grant Thornton Austria, sowie von Head of Outsourcing Mag. Christoph Schmidl verfasst.