Ukraine
Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung für Ukraine-Flüchtlinge
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine befinden sich hunderttausende Menschen auf der Flucht. Um den ukrainischen Flüchtlingen schnellstmöglich Unterstützung zukommen zulassen, wurde am 03.03.2022 die EU-Massenzustrom-Richtlinie (EU-Richtlinie 2001/55/EG) aktiviert. Diese gewährt einen vorübergehenden Aufenthaltstitel, einen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinische Versorgung und Bildungsangebote.