Kapitalmarktprospekt
Coronavirus – Auswirkungen auf den Kapitalmarktprospekt
COVID-19 kann auf dem Kapitalmarkt durchaus einen Risikofaktor darstellen, weshalb nun Emittenten aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospekt-VO“) dazu verpflichtet sein könnten, ihre Anleger über die Folgen der COVID-19-Pandemie auf die zu begebenden Wertpapiere aufzuklären. Für Wertpapiere, die bereits öffentlich angeboten werden, ist eine mögliche Nachtragspflicht zu beachten. Eine Aufklärung über ein etwaiges durch COVID-19 verursachtes Risiko, welches im Hinblick auf eine fundierte Anlageentscheidung von Bedeutung ist, ist dann notwendig, wenn es sich um ein wesentliches und spezifisches Risiko für die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Emittenten oder die Wertpapiere handelt.