IFRS 8
Unternehmensweite Offenlegungen
Im Allgemeinen müssen die Finanzinformationen auf der gleichen Grundlage berichtet werden, die intern für die Bewertung der Leistung der Geschäftssegmente und die Entscheidung über die Verteilung der Ressourcen auf die Geschäftssegmente verwendet wird. IFRS 8 "Geschäftssegmente" legt diese Anforderungen fest und verlangt eine Überleitung der Gesamterträge des berichtspflichtigen Segments, des Gesamtgewinns oder -verlusts, der Gesamtaktiva, Gesamtpassiva und anderer Beträge, die für die berichtspflichtigen Segmente angegeben werden, auf die entsprechenden Beträge im Abschluss des Unternehmens.