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Update Kurzarbeit Phase IV: Die neue Sozialpartnervereinbarung
Aufgrund der COVID-19-bedingten Maßnahmen und Einschränkungen besteht für Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Für die Antragstellung in Phase IV (beginnend mit 1. April 2021 und befristet bis zum 30. Juni 2021) ist die neue Version der Sozialpartnervereinbarung (9.0) abzuschließen. Im nachfolgenden Text finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte bzw. Änderungen dieses Übereinkommens.