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COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung in Begutachtung
Mit Inkrafttreten des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch eine Möglichkeit der rückwirkenden Verlustberücksichtigung in den Vorjahren 2018 und 2019 geschaffen. Dies soll durch die COVID-Krise geschwächten Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschaffen.