BLOG.GMS
Änderung bei der Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland in Bezug auf die Abzugsteuer
Bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die es zu beachten gilt. In einer neuen Verordnung, welche seit September 2022 gilt, wird die Abzugsteuer neu geregelt. Sie ist auf Einkünfte anwendbar, die ab dem 01.01.2023 zufließen und sieht nun die Möglichkeit einer Direktentlastung vor.