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Investitionsfreibetrag 2023
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform (ÖkoStRefG 2022 Teil I) wurde eine altbekannte Maßnahme reaktiviert: der Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in §11 EStG. Zielsetzung des Investitionsfreibetrages – oder kurz „IFB“ - ist dabei Investitionsanreize durch die steuerwirksame Geltendmachung zusätzlicher Betriebsausgaben zu schaffen.