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EU Quick Fixes ab 2020
Mit 1. Jänner 2020 treten wichtige Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die sogenannten Quick Fixes, in Kraft. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit und eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersystems innerhalb der EU sorgen. Die Neuregelungen betreffen die Bereiche Konsignationslager, Reihengeschäfte, Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie zusätzliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Quick Fixes wurden auf nationaler Ebene in Österreich im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020) umgesetzt.