Blog.Umsatzsteuer
Ab 1. Juli 2020: Befristete Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 %
Zur Unterstützung der von COVID-19 besonders betroffenen Bereiche Gastronomie, Kultur und Publikationen wurde am 18.06.2020 ein Initiativantrag über die befristete Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % im Nationalrat eingebracht. Die Beschlussfassungen darüber sollen am 30. Juni 2020 im Nationalrat und am 2. Juli 2020 im Bundesrat erfolgen