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Wohnbauanleihen: Betriebsvermögen vs. Privatvermögen
. Wohnbauanleihen im Betriebsvermögen Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können gewinnmindernd einen Gewinnfreibetrag gem. §10 EStG geltend machen. Der Gewinnfreibetrag kann für Gewinne zwischen 1 EUR und 580.000 EUR in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Gewinnfreibetrags ist gestaffelt und ggf. von einem Investitionserfordernis in bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter abhängig (siehe Tabelle).