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PRESSEINFORMATION

Frühstück mit Mehrwert: Professioneller Umgang mit Whistleblowern

Das erste Thema des Jahres ist die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Die im Vorjahr auf EU-Ebene beschlossene Whistleblower-Richtlinie stellt die Wirtschaft vor neue Herausforderungen: Bereits mittelgroße Organisationen werden im Laufe des Jahres 2021 eine sichere Möglichkeit schaffen müssen, damit Rechtsverstöße vertraulich gemeldet werden können. Zur idealen Umsetzung bietet sich für die betroffenen Organisationen die Einrichtung eines elektronischen Hinweisgebersystems („Whistleblower-System“) an. Denn gemäß der EU-Richtlinie sollen sich die Whistleblower zuerst an interne Kanäle wenden.

Im Rahmen eines Business-Breakfast am 27. Februar 2020 widmen sich Cyber-Security-Experte Cornelius Granig und Georg H. Jeitler, Partner für den Bereich Forensik und Business Risk, der Einführung von Hinweisgebersystemen und der Frage, wie solche Teil einer gesunden Unternehmenskultur werden können.

Georg H. Jeitler: „Unabhängig davon, dass die neuen EU-Regelungen schon bald in nationales Recht umgesetzt werden, sollte jedes Unternehmen Hinweise ernst nehmen und Beschwerden umgehend nachgehen. Wir unterstützen nicht nur dabei, Systeme einzuführen, die absolute Anonymität garantieren können, sondern können mit unserem erfahrenen Forensik-Team auch im Anschluss bei der Aufarbeitung von Verdachtsfällen unterstützend tätig werden.“

„Die Einrichtung von sicheren Systemen zur Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie stellt eine Chance für Unternehmen und Organisationen dar, möglichen Rechtsverstößen intern nachgehen zu können, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt, oder sich ein Hinweisgeber gezwungen sieht, an die Öffentlichkeit zu gehen“, so Cornelius Granig.

Wer wird Hinweisgebersysteme einführen müssen? Von der Richtlinie betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio Jahresumsatz. Weiters zur Einführung verpflichtet sein werden alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

 

Die Veranstaltungsreihe „Frühstück mit Mehrwert“ bietet allen Interessierten eine Plattform, um sich regelmäßig über aktuelle Themen zu informieren und auszutauschen.

Die nächsten Termine:

  • 26. März 2020: Frühstück mit Mehrwert: Private Wealth
  • 28. April 2020: Frühstück mit Mehrwert: Umsatzsteuer Update

 

Rückfragen, Kontakt sowie Anmeldungen für Presseteilnehmer

Julia DiFranco, B.A. (Kommunikation) Tel. +43 (0)664 88 23 63 09, julia.difranco@at.gt.com

 

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