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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Corona-Entschädigungsansprüche: Weiterhin aufrechte 6-wöchige Frist beachten
Grant Thornton Austria: Videocall-Erstanalyse und Bewertung zu Entschädigungsansprüchen nach dem EpidemieG
Bereits vor Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 16. März 2020 wurden zahlreiche Betriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen bzw. in ihrem Betrieb beschränkt. Je nach weiterer Entwicklung der Rechtslage könnte dies auch in Zukunft in besonderen Fällen wieder vorkommen.
Im Gegensatz zu Beschränkungen nach dem COVID-19-Gesetz können für Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz weiterhin Entschädigungsansprüche der Betriebe bestehen. Unerwartet für viele Betroffene ist dabei jedoch eine relativ kurze Frist: Ansprüche sind binnen 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahmen geltend zu machen. Besonders wichtig dabei: Die Frist ist von der derzeitigen Fristunterbrechung im Justiz- und Verwaltungsbereich nicht umfasst und läuft daher unverändert weiter.
Für Betroffene kann die Situation zudem undurchsichtig sein: „Es besteht die Gefahr, dass Einschränkungen nach dem COVID-19-Gesetz mit Beschränkungen nach dem Epidemiegesetz vermischt werden und der Beginn der Frist übersehen wird. Für manche hat die Frist vielleicht bereits zu laufen begonnen, oft wird sie im April zu laufen beginnen.“, so Georg H. Jeitler, Partner bei Grant Thornton Austria und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger u.a. für Entschädigungsberechnungen. „Wird die Frist versäumt, verfallen die Ansprüche. Die aufrechten Beschränkungen nach dem COVID-19-Gesetz verlängern die Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht."
Unsicher ist derzeit, welche konkreten Informationen über den Verdienstentgang von den Behörden gefordert werden, um Entschädigungen zu bemessen. Jedenfalls sollten betroffene Unternehmen historische Jahresabschlüsse mehrerer Jahre digitalisiert verfügbar haben und zusätzlich ihr Geschäftsmodell sowie die Auswirkungen der Beschränkungen erläutern können: „Der Behörde sollten von Anfang an schlüssige, objektivierte Daten auf Grundlage von historischen Zahlen geliefert werden, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten und falsche Einordnungen zu verhindern.“, so Jeitler. „Zusätzlich gilt es, die Gesamtsituation darzustellen und Sondereffekte aus den Vorjahren zu berücksichtigen.“
Grant Thornton unterstützt betroffene Betriebe mit einer unkomplizierten Ersterhebung der Sachlage im Wege eines Videocalls. Anschließend wird eine übersichtliche Entschädigungsrechnung zur Vorlage bei der Behörde erstellt. Für komplexe Fälle besteht auch die Möglichkeit, ein umfassendes Sachverständigengutachten über die eingetretenen Vermögensnachteile zu erstellen und die Kommunikation mit den Behörden zu übernehmen.
Da die Behörde Entschädigungen nach einem 'vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen' bemessen muss, stellen junge Unternehmen ohne Historie oder Betriebe mit verändertem Geschäftsgegenstand Problemfälle dar: „Gibt es keine mehrjährige Historie eines Betriebes, wird die Sache zwar schwieriger, aber nicht unmöglich.“ so Jeitler, „Planrechnungen sind auch anhand weniger Monate möglich, Plausibilisierungen führen wir dann über Branchendurchschnittszahlen durch. Alternativ kann zumindest auf angefallene Kosten zurückgegriffen werden.“
Jeitler abschließend: „Sechs Wochen klingen nach mehr Zeit, als es tatsächlich ist. Betroffene Unternehmen sollten sich rasch mit der Sammlung von digitalisierten Informationen befassen und ehestmöglich mit Spezialisten Kontakt aufnehmen, wenn externe Unterstützung benötigt wird. Jede Entschädigungsrechnung hat individuellen Klärungsbedarf und aktuell dauert es oft länger, notwendige Detailinformationen zu den Vorjahren auszuheben."
Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA, Tel. +43 664 1616388, georg.jeitler@at.gt.com
Wichtig für Entschädigungansprüche: Frühzeitige Dokumentation. Hier mehr erfahren!
Ihre Ansprechpartnerin für Presseanfragen
Julia DiFranco, B.A. (Kommunikation), Tel. +43 664 88236309, julia.difranco@at.gt.com
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzt und Sachverhalte ggfs. verkürzt oder auf Grundlage derzeitiger Einschätzungen dargestellt werden. Grant Thornton übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Informationen.